1. WER WIR SIND UND WAS WIR TUN

1. WER WIR SIND UND WAS WIR TUN
(1) Die VIPrize GmbH (nachfolgend „VIPrize“ oder "wir" genannt), Blumenstraße 28, 80331 München, betreibt die Website www.viprize.org und ist Veranstalter der auf dieser Website angebotenen Online-Charity Verlosungen und Online-Charity Auktionen.

(2) VIPrize ermöglicht den Teilnehmern im Rahmen der eigenen vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Teilnahme an den Verlosungen und Auktionen. VIPrize erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit den Verlosungen und Auktionen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).

(3) VIPrize widerspricht der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Spieleteilnehmer. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn VIPrize diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Weitere Spielregeln, Nutzungsregeln, Teilnahmevoraussetzungen und Kommunikationsregeln (in diesen AGB insgesamt auch „Spielregeln“ genannt) der jeweiligen Verlosungen und Auktionen sind auf deren Webseiten veröffentlicht. Diese Spielregeln erkennt der Spieleteilnehmer mit seiner Teilnahme ebenfalls als verbindlich an.

(5) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Spielregeln gehen die AGB den Spielregeln vor, es sei denn, dass die Spielregeln ausdrücklich einen Vorrang gegenüber den AGB vorsehen.

(6) VIPrize kann für die Verlosungen, Auktionen und sonstigen Dienste auf Leistungen unabhängiger Dritter zurückgreifen (in diesen AGB „Drittleistung“ genannt), beispielsweise Soziale Netzwerke oder Zahlungsdiensteanbieter. Keine Drittleistungen sind Leistungen von Dritten, die auf Weisung von VIPrize handeln. Drittleistungen sind keine Leistungen von VIPrize. Dies wird von VIPrize oder dem Dritten auf geeignete Weise kenntlich gemacht. Fragen, die sich im Zusammenhang mit Drittleistungen stellen können, werden durch diese AGB nicht betroffen. VIPrize ist nicht für Drittleistungen verantwortlich. Drittleistungen unterliegen möglicherweise den allgemeinen Geschäftsbedingungen von deren Anbietern.

2. VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Verträge kommen zwischen der VIPrize und dem Teilnehmer zustande, sofern nichts anderes geregelt ist.

(2) In Abweichung zum vorstehendem Absatz wird VIPrize im Rahmen der Auktionen im Namen und auf Rechnung des Dritten tätig, der die jeweils zu versteigernde Leistung bereitstellt (nachfolgend: „der Einlieferer“), sodass der Vertrag über die ersteigerte Leistung mit dem Einlieferer zustande kommt. VIPrize ist dabei lediglich Mittler.

(3) Die vorliegenden AGB werden von dem Teilnehmer mit dem Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens im Registrierungsformular akzeptiert. Sie sind auf der Webseite der VIPrize abrufbar und können ausgedruckt bzw. heruntergeladen werden.

3. REGISTRIERUNG

1) Für die Teilnahme an den Verlosungen und Auktionen muss sich der Teilnehmer bei VIPrize registrieren. Hierfür muss der Teilnehmer zunächst seinen Vornamen, Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort wählen. Der Teilnehmer achtet stets sorgfältig darauf, dass sein Passwort geheim bleibt und dem Zugriff Dritter entzogen ist. Der Teilnehmer ist für die Aktivitäten auf seinem Account selbst verantwortlich. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer hat den Missbrauch seines Accounts nicht zu vertreten, insbesondere weil er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten hinsichtlich seines Passworts nicht verletzt hat. Der Teilnehmer informiert uns umgehend via Email an support@viprize.org, wenn er ein neues Passwort benötigt.

(2) Jeder Teilnehmer muss seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und ggf. Kontodaten (IBAN und BIC bzw. Bankleitzahl und Kontonummer) angeben.

(3) Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Bei Veränderungen haben die Teilnehmer ihre Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Der Teilnehmer versichert mit der Teilnahme an einer Verlosung oder Auktion seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Bei Minderjährigkeit des Teilnehmers versichert er das Vorliegen der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. VIPrize ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis der Volljährigkeit des Teilnehmers bzw. die Zustimmungserklärung seines gesetzlichen Vertreters anzufordern. Teilnehmer unter 18 Jahren können Gewinne und versteigerte Leistungen, die nicht für Jugendliche unter 18 Jahren geeignet sind, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder – soweit der Gewinn sich hierfür eignet – einer volljährigen Person, die von einem Erziehungsberechtigten des Teilnehmers mit der Aufsicht beauftragt wurde, erhalten bzw. wahrnehmen. Die Kosten für die Begleitperson sind nicht im Gewinn oder der zu versteigernden Leistung inbegriffen, soweit dies nicht ausdrücklich in den Spielregeln erwähnt wird.

5. TEILNAHMEAUSSCHLUSS

(1) Die Teilnahme an einer Verlosung oder Auktion ist nur im eigenen Namen möglich. Unzulässig sind damit sowohl Mehrfachregistrierungen unter Verwendung eigener Daten, als auch unter Eingabe fremder oder falscher Daten. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse). Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Ausschluss.

(2) Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger, Beauftragte und Kooperationspartner der VIPrize sowie aller an der Veranstaltung und der Durchführung der Verlosung beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme an der jeweiligen Verlosung ausgeschlossen.

(3) Die VIPrize behält sich das Recht vor, über den in Absatz 1 und 2 genannten Personenkreis hinaus weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen. Dieser Ausschluss muss sachlich begründet sein. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Personen die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung bzw. der Auktion behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung bzw. die Auktion zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer. Weitere Sanktionen und Maßnahmen (wie beispielsweise Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.

6. SPIELREGELN UND SPIELABWICKLUNG DER VERLOSUNGEN

(1) VIPrize verlost Preise, die Treffen mit Prominenten an verschiedenen Orten zum Gegenstand haben. Die genauen Spielregeln können von Gewinnspiel zu Gewinnspiel variieren und werden jeweils ausführlich im Zusammenhang mit einem Gewinspiel als „Spielregeln“ dargestellt.

(2) Für die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kein Kauf und keine Spende erforderlich. Spielteilnehmer können jedoch freiwillig im Zuge der Spielteilnahme Spendenbeiträge einzahlen, um dem jeweiligen sozialen Projekt der Prominenten eine besondere finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Abwicklung von Spendeneinzahlungen wird jeweils in den Spielregeln der einzelnen Gewinnspiele gesondert dargestellt.

(3) Für die Teilnahme an der Verlosung genügt die kostenlose Anmeldung auf www.viprize.org. Damit erhält man 10 "Lose", mit denen man (auch) an der Ausspielung des Hauptpreises teilnehmen kann.

Optional wählen Sie eines der Lospakete Ihrer ausgewählten Kampagne aus. Für Ihre Spende werden Sie die entsprechende Anzahl an Losen erhalten.

(4) Je nach Höhe Ihrer Spende erhalten Sie die jeweils angegebene Anzahl an Losen. Es wird jedoch jeweils eine maximale Anzahl an Losen pro Teilnehmer pro Kampagne festgelegt.

(5) Wer spendet, erhält dafür einen "exklusiven Preis“, soweit dies in Spielregeln der einzelnen Verlosungen angegeben ist. Dies gilt in der Regel für alle Spendenbeträge (oder „Lospakete“) außer dem günstigsten Lospaket.

(6) Die Wahrscheinlichkeit bei einer Verlosung zu gewinnen, kann sich je nach Anzahl der Teilnehmer und der Anzahl der ausgegebenen Lose der jeweiligen Verlosung unterscheiden. Jedes Los entspricht einer Gewinn-Chance, wodurch sich eine Gewinn-Wahrscheinlichkeit von 1 geteilt durch die Anzahl der gesamten Lose für die jeweilige Verlosung ergibt. Wenn also z.B. 100 Lose für eine Verlosung ausgegeben werden, hat jedes Los eine 1:100 Gewinn-Chance. Somit steigen Gewinn-Chancen des Teilnehmers mit der Anzahl der Lose des Teilnehmers.

(7) Nach der Teilnahme an einer Verlosung, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, via Facebook, Twitter oder Email einen Freund einzuladen, den er gerne zum Erlebnis mitbringen möchte, falls er gewinnt. Er muss allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keinen Freund einladen und kann auch erst dann entscheiden, wenn er gewonnen hat.

(8) VIPrize behält sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden.

(9) Die einzelnen Verlosungen enden nach Ablauf einer bestimmten Frist. Das Ende der Teilnahmemöglichkeit an einer Verlosung ergibt sich jeweils aus den spezifischen Spielregeln. Entweder wird ein Ablaufdatum für die Teilnahme kommuniziert, ggf. auch eine Höchstteilnehmerzahl.

(10) Grundsätzlich kann jeder Spielteilnehmer so oft er möchte Spenden und Lose erhalten, wobei die maximale Anzahl an Losen pro Teilnehmer begrenzt ist. Es wird jeweils eine maximale Anzahl an Losen pro Teilnehmer pro Kampagne festgelegt. Unabhängig davon kann der Teilnehmer aber beliebig oft spenden, ohne dabei mehr als die Maximalanzahl an Losen zu erhalten. Es wird jedoch jeweils eine maximale Anzahl an Losen pro Teilnehmer pro Kampagne festgelegt.

(11) Bei bestimmten Verlosungen kann in den Spielregeln bestimmt werden, dass die Verlosung nur gültig ist, wenn eine bestimmte Anzahl an Verlosungsteilnehmern zustande kommt. Sollte diese nicht erreicht werden, ist die Verlosung ungültig und etwaige Spenden werden den Teilnehmern zurückgezahlt.

(12) Sollte eine Spende von VIPrize an den Spielteilnehmer zurückerstattet werden, wird VIPrize hierfür eine angemessene Bearbeitungspauschale einbehalten. Es steht dem Spielteilnehmer frei, VIPrize nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Aufwand als mit der Bearbeitungspauschale geltend gemacht für die Bearbeitung angefallen ist.

7. GEWINNE DER VERLOSUNGEN

(1) VIPrize behält sich das Recht vor, ausgelobte Gewinne durch andere gleichwertige zu ersetzen.

(2) Sofern die Gewinne das Treffen mit Prominenten („meet und greet“) beinhalten, so sind diese von der Verfügbarkeit des Prominenten abhängig, nach der sich der Gewinner richten muss. Sollte es einem Gewinner nicht möglich sein, an dem vorgegeben Termin verfügbar zu sein, so ist VIPrize weder verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten, noch verpflichtet, einen alternativen Gewinn zur Verfügung zu stellen.

8. GEWINNERMITTLUNG, DURCHFÜHRUNG UND VERFALL DES GEWINNS DER VERLOSUNGEN

(1) Die Gewinnermittlung erfolgt über eine Zufallsgenerator-Software und in Übereinstimmung mit den spezifischen Spielregeln. Der Gewinner wird kurzfristig nach dem Ende der Verlosung per E-Mail von VIPrize benachrichtigt, in der Regel bereits am Tag der Ziehung.

(2) Der Spielteilnehmer muss die Annahme seines Gewinns innerhalb von sieben (7) Tagen in der in den Spielregeln gesetzten Form bestätigen, sofern dort nicht eine andere Frist genannt ist. Sollte VIPrize für die Preisübergabe weitere Informationen verlangen, wird diese Frist in den einzelnen Spielregeln entsprechend angepasst. Sollte der Teilnehmer die Annahme seines Gewinns nicht innerhalb der geforderten Frist bestätigt haben, verliert er seinen Gewinnanspruch und VIPrize behält sich das Recht vor, den Gewinn an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.

(3) VIPrize behält sich das Recht vor, den Namen der Gewinner auf der Webseite www.viprize.org zu veröffentlichen. Die Spielteilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens zu diesem Zweck einverstanden.

(4) VIPrize weist darauf hin dass im Zusammenhang mit dem Gewinn zusätzliche Kosten für seine Inanspruchnahme entstehen können, die nicht von Seiten der VIPrize abgedeckt sind. Beispielsweise zu nennen sind Steuern oder Versicherungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Reisen.

9. GEGENSTAND, REGELN, ABLAUF UND ENDE DER AUKTIONEN

(1) In den Auktionen versteigert VIPrize beispielsweise Artikel und Treffen mit Prominenten an verschiedenen Orten (nachfolgend: "Auktionsgegenstand"), die vom Einlieferer bereitgestellt werden, im Namen und auf Rechnung des Einlieferers. Sofern in den Treffen An- und Abreise, Übernachtungen oder andere Reiseleistungen enthalten sind, werden diese Leistungen weder von VIPrize selbst, noch im Auftrag von VIPrize veranstaltet. VIPrize ist lediglich Vermittler derartiger Leistungen.

(2) Durch die Einstellung des Auktionsgegenstandes gibt der Einlieferer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags zum Erwerb des Auktionsgegenstandes ab. VIPrize legt in Absprache mit dem Einlieferer einen Anfangspreis der Auktion fest, sowie eine Frist, innerhalb der das Angebot von den Teilnehmern angenommen werden kann (nachfolgend: die "Auktionsdauer"). Der Einlieferer kann für eine Auktion zusätzlich auch einen Mindestpreis festlegen, der vom Anfangspreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktionsdauer den jeweiligen Mindestpreis nicht erreicht oder übertrifft.

(3) Der Teilnehmer nimmt das Angebot an, indem er ein Gebot mittels Betätigen der Schaltfläche "Bieten" abgibt. Sofern der Teilnehmer durch sein Gebot zum aktuell Höchstbietenden wird, erhält er eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. Ein bestehendes Gebot erlischt, wenn ein anderer Teilnehmer während der Auktionsdauer ein höheres Gebot abgibt.

(4) Jeder Teilnehmer kann mit der Abgabe eines Gebots einen Betrag festlegen, den er höchstens bereit ist, für den Auktionsgegenstand zu bieten (nachfolgend: "Maximalgebot"). Das Maximalgebot bleibt anderen Teilnehmern verborgen. Überbieten andere Bieter das aktuelle Gebot des Teilnehmers, so wird das aktuelle Gebot des Teilnehmers automatisch bis zur Grenze des Maximalgebots erhöht, sodass der Teilnehmer so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen überboten wurde.

(5) Die Auktion endet mit dem Ablauf der Auktionsdauer. Für den Ablauf der Auktionsdauer ist die System-Uhrzeit der Plattform maßgeblich. Wird in den letzten fünf Minuten vor Ablauf einer Auktion ein neues Höchstgebot abgegeben, verlängert sich die Auktionsdauer um jeweils weitere fünf Minuten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des letzten abgegebenen Gebots. Die Auktion schließt endgültig, wenn kein Teilnehmer in den letzten fünf Minuten vor Abgabe des letzten Angebotes ein neues Gebot abgibt.

(6) Bei Ablauf der Auktionsdauer kommt ohne weiteres Zutun zwischen dem Einlieferer und dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden (nachfolgend: "Ersteigerer") ein Vertrag über den Erwerb des Auktionsgegenstandes zustande. Preis des Auktionsgegenstandes ist das für den Auktionsgegenstand abgegebene höchste Gebot des Ersteigerers (nachfolgend: "Auktionspreis"). Sofern das höchste Gebot zum Ende der Auktionsdauer aus rechtlichen Gründen unwirksam ist, kommt ein Vertrag mit dem Teilnehmer zustande, der das höchste wirksame Gebot abgegeben hat. Der Ersteigerer erhält anschließend eine Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgreiche Ersteigerung, in der alle relevanten Informationen zur Auktion einschließlich der relevanten Zahlungsinformationen enthalten sind.

(7) VIPrize ist berechtigt aber nicht verpflichtet, ein Auktionsangebot vor Ablauf der Auktionsdauer zu löschen, wenn das Auktionsangebot gegen geltendes Recht verstößt. In diesem Fall kommt kein Vertrag über den Auktionsgegenstand zustande.

10. BEZAHLUNG UND ERBRINGUNG DES AUKTIONSGEGENSTANDS

(1) Die Zahlung des Auktionspreises durch den Höchstbietenden ist fällig mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgreiche Ersteigerung beim Ersteigerer. Die Zahlungsoptionen werden in der Auktionsbeschreibung angegeben, sowie in der Benachrichtigungs-E-Mail mitgeteilt. Sobald der Mindestpreis erreicht wurde, werden die Kreditkartendaten abgefragt und 1€ zur Verifizierung der Korrektheit der Daten eingezogen.
Aus Sicherheitsgründen kann es sein, dass ein Gebot zunächst überprüft werden muss, bevor es auf der Website erscheint. Der Bieter wird dazu unter der angebenden E-Mail Adresse oder Telefonnummer von VIPrize kontaktiert, um sein Gebot nach erfolgreicher Verifizierung (z.B.Telefonate oder Personalausweis Daten) freizugeben.

(2) Die Auktionspreise sind Endpreise. Sofern der Auktionsgegenstand eine Sache beinhaltet, sind in dem Auktionspreis die Liefer- und Versandkosten für den Versand innerhalb Deutschlands enthalten, soweit in der Auktionsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist. Liefer- und Versandkosten für den Versand außerhalb von Deutschland sind nicht enthalten.

(3) Sofern der Auktionsgegenstand in einer Dienstleistung (insbesondere Treffen mit Prominenten) besteht, kann diese mit Reisen verbunden und auf spezifische Tage beschränkt sein. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme des Auktionsgegenstandes auf den vorgegeben Zeitraum beschränkt. Soweit der Ersteigerer den erworbenen Auktionsgegenstand nicht entgegennehmen kann, hat er keinen Anspruch auf eine alternative zeitliche oder örtliche Inanspruchnahme oder einen alternativen Auktionsgegenstand.

(4) VIPrize behält sich das Recht vor, den Namen des Ersteigerers auf der Webseite www.viprize.org zu veröffentlichen. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens zu diesem Zweck einverstanden.

(5) Im Fall von Mängeln des Auktionsgegenstandes wird sich der Teilnehmer zunächst an VIPrize zur Lösung wenden.

11. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Die Erhebung und Verwendung der persönlichen Daten der Teilnehmer erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird in der Datenschutzerklärung (www.viprize.org/privacy) von VIPrize näher dargelegt.

12. HAFTUNG

(1) Soweit VIPrize für Leistungen ein Entgelt fordert, haftet VIPrize auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet VIPrize auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Spieleteilnehmer vertrauen darf.

(2) Soweit VIPrize Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet VIPrize auf Schadensersatz nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

(3) Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIPrize oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch VIPrize oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von VIPrize im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Spieleteilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) VIPrize gewährleistet eine Erreichbarkeit der Website von 95 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von VIPrize liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) nicht zu erreichen sind. Ebenso ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. VIPrize kann den Zugang beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern; auch diese Zeiten werden bei der Berechnung der Erreichbarkeit nicht berücksichtigt. Die Haftung von VIPrize für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Website von VIPrize ist unter Umständen nicht weltweit abrufbar. Die Abrufbarkeit kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben in bestimmten Ländern eingeschränkt sein.

(7) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VIPrize, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.

13. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE, URHEBERRECHT UND MARKEN

(1) Alle von VIPrize verwendeten Materialien, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Software, Abbildungen, Bilder, Grafiken, Fotografien, Animationen, Videos, Musik, Tonaufnahmen, Texte (und alle Rechte des geistigen Eigentums daran und an vergleichbaren Inhalten) sind durch das Urheberrecht und/oder andere Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

(2) Teilnehmer und Webseitenbesucher erhalten keine Rechte an derartigem urheberrechtlich geschütztem Material oder an den Marken und dürfen diese nicht ohne die schriftliche Genehmigung von uns verwenden.

14. VERTRAGSVERLETZUNG UND KÜNDIGUNG

Beide Parteien können jederzeit die vertraglichen Beziehungen mit dem Teilnehmer außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für VIPrize liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer gegen eine der vorliegenden Vertragsbestimmungen verstößt und nach Abmahnung denselben oder einen gleichartigen oder ähnlichen Verstoß begeht. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt. Ein schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn VIPrize ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. VIPrize ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel nicht mehr zuzumuten, wenn der Teilnehmer gegen Strafgesetze verstößt oder bei der Registrierung oder Bezahlung falsche Daten angibt.

15. ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINUNGEN

(1) VIPrize behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Spieleteilnehmer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage. Änderungen und Fortentwicklungen des Angebots können ebenso eine Änderung oder Ergänzung der AGB notwendig machen.

(2) Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf die Anpassung der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder auf der Webseite.

(3) Der Spieleteilnehmer hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb sechs Wochen nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber VIPrize zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Spieleteilnehmer nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.

(4) VIPrize wird den Spieleteilnehmer in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

16. INFORMATIONEN ZUR STREITBEILEGUNG

(1) Gem. § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG weist VIPrize darauf hin, dass VIPrize weder bereit, noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

17. SONSTIGES

(1) Zögert, verzichtet oder unterlässt es eine Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser AGB durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, beeinträchtigt dies nicht den Bestand des jeweiligen Rechts.

(2) Die Spieleteilnehmer sind nicht berechtigt, ihre Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn VIPrize dem vorher schriftlich zustimmt. VIPrize ist berechtigt, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.

(3) Für den Fall einer etwaigen Klageerhebung des Spieleteilnehmers ist diese Klage entweder vor einem deutschen Gericht zu erheben oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Spieleteilnehmer seinen Wohnsitz hat.

(4) Für auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Verträge und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform gilt nicht für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen.